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Termes et Conditions

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von The Factory finden auf alle rechtsgeschäftlichen oder rechts-geschäftsähnlichen Handlungen Anwendung.

§1 Vertragspartner
Vertragspartner des Mitglieds ist The Factory, Turmstraße 125, 36093 Künzell

§2 Vertragsschluss
Der Vertrag über die Mitgliedschaft bei The Factory kommt durch die gegenseitige Unterzeichnung der Mitgliedschafts-vereinbarung zustande. Mit Abschluss des Vertrages akzep-tiert das Mitglied die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Mitglied kann die Leistungen von The Factory im vereinbar-ten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen. Kosten-pflichtige Spezialkurse und -angebote sind davon ausgenom-men. Im Rahmen des Vertragsabschlusses werden die per-sönlichen Kontaktdaten des Mitglieds, die Anzahl der Trai-ningshäufigkeit (CrossFit Vertrag), unbegrenzt im Falle des „Only Gym“ Vertrags und die Wochendauer des Abonnements erfragt und festgelegt, sowie Einzugsermächtigungen für die wöchentliche Vergütung erteilt.

§3 Nutzungsvereinbarung
Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft bei The Factory kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang bis zum dritten Tag jeder Kalenderwoche können die Leistungen von The Factory im vereinbarten Umfang genutzt werden.

CrossFit Scaled / Intermediate / Rx´d / Elite Vertrag:
Eine Mitgliedschaft oder eine 10er Karte berechtigen zur Teilnahme an den Kursen im vereinbarten Umfang, kosten-pflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen. Das Zu-standekommen des Kursprogrammes ist abhängig von dem täglichen Kursangebot und der Teilnehmerzahl. Die Kurster-mine werden auf der Internetseite (www.thefactoryfulda.de) und der App „VirtuaGym“ bekanntgegeben und über Virtu-aGym gebucht/reserviert werden.

Das Mitglied ist berechtigt, entsprechend dem vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingent das tägliche Kursangebot sowie das „Open Gym“ zu nutzen. In dem „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht. Werden Geräte/Maschinen aus dem OpenGym Bereich zur Durchführung einer Class gebraucht, so hat die Class immer Vorrang.

Only Gym / Only Gym Elite:
Eine Mitgliedschaft umfasst die Mitbenutzung der Trainings-anlage (Gym Area) auf Mietbasis, sowie die Teilnahme an sportlichen und/oder geselligen Aktivitä-ten/Feiern/Festen/Partys von The Factory.

Die Öffnungszeiten von The Factory sind der Internetseite und VirtuaGym zu entnehmen.

The Factory behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen zu schließen oder geänderte Öffnungszeiten anzubieten, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Darüber behält sich The Factory vor, wegen Renovierungs- oder Umbauarbeiten oder anderer dringender betrieblicher Erfordernisse die Räumlichkeiten maximal 10 Werktage pro Jahr komplett zu schließen oder den sportlichen Betrieb einzuschränken, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben.

Soweit im Trainingsplan nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Veranstaltungsort Turmstraße 125, 36093 Künzell. Bei abweichendem Veranstaltungsort wird dieser im Vorfeld bekanntgegeben.

§3 Teilnahme
Für eine sichere Teilnahme an sämtlichen Kursangeboten die folgenden Vertragsarten unterliegen: Scaled, Intermediate, Rx‘d & Elite von The Factory - ist jedes Neumitglied ver-pflichtet, die angebotenen Einsteigerkurse zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits mindestens 3 Monate trainiert haben und gecoacht wurden, können nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches ohne Einsteigerkurs am Kursprogramm teil-nehmen.

Die Teilnehmerzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende online Anmeldung (VirtuaGym) für die Kurs-teilnahme vorausgesetzt wird. Die Mindestteilnehmerzahl für die Kurse beträgt 3.

Personal Trainings müssen persönlich oder per E-Mail ver-einbart werden. Das Mitglied hat keinen generellen Anspruch auf Teilnahme an ausgebuchten Kursen, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, sollte ein Kurs/Class ausgebucht sein. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende des jeweiligen Monats und können nicht in den Folgemonat übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht ohne Zustimmung übertragbar (siehe §6 Änderung der Mitglied-schaft). Die Anmeldung für die „Open Gyms“ gilt als reguläre Anmeldung für das Kursprogramm.

§4 Preise/ Verträge/ Zahlung
1. Einsteigerkurs
einmalig 99€ - 6x 1 Stunde – Basic Movement Class

2. Reguläre Mitgliedschaftsverträge Crossfit
Scaled / 2x / Woche
Vertragsumfang Laufzeit Preise/Woche

2x / Woche 104 Wochen 26,00€
52 Wochen 28,00€
26 Wochen 30,00€

Intermediate / 3x / Woche
104 Wochen 30,00€
52 Wochen 32,00€
26 Wochen 34,00€

Rx‘d / 10x/Woche
104 Wochen 35,00€
52 Wochen 37,00€
26 Wochen 39,00€
Elite Unlimited
104 Wochen 55,00€
52 Wochen 65,00€
26 Wochen 75,00€
Kids (2x/Woche)
52 Wochen 16,00€
26 Wochen 17,00€
12 Wochen 18,00€

Only Gym Regulär
Vertragsumfang Laufzeit Preise/Woche

Regulär 104 Wochen 17,00€
52 Wochen 22,00€
26 Wochen 25,00€

Elite 104 Wochen 40,00€
52 Wochen 50,00€
26 Wochen 60,00€

3. 10er Karten
Nach absolviertem Einsteigerkurs, einlösbar innerhalb von 6 Monaten, ohne Vertragsbindung für 10 Trainingseinheiten
- die erste 10er Karte einmalig 169€, jede weitere 10er Karte einmalig 189€
- 10er Karte Personaltraining einmalig 720€

4. Personaltraining
einmalig 80€

5. Drop In
einmalig 20€

6. Rabatte
Couples (verheiratet) erhalten 10% und Studenten erhalten 15% Rabatt auf Laufzeitverträge. Gilt nicht für Kids-Verträge und Basic Movement Paket!

7. MwSt.
Alle Preise enthalten die gesetzlich gültige deutsche Mehr-wertsteuer von derzeit 19%. Erfolgt eine gesetzliche Steuerer-höhung, behält sich Crossfit Factory Fulda das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge mit sofortiger Wirkung anzupassen.

8. Zahlung
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt wöchent-lich im Voraus zu jedem ersten bis spätestens dritten Tag der Kalenderwoche; bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA- Lastschriftmandat eingezogen. Das Mitglied ermächtigt The Factory die Beiträge seines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinha-ber sein Kreditinstitut an, die von der The Factory auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht einge-lösten oder zurückgereichten Lastschrift ist The Factory Fulda berechtigt, für die Bankrücklast und für die Bearbeitung Kosten in Höhe von 10,-€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.

9. Preisänderungen / Inflationsanpassung
The Factory ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge einmal jähr-lich entsprechend der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) anzupassen.
Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des VPI gegen-über dem Vorjahr.
Die Anpassung erfolgt frühestens drei Monate nach schriftlicher Mitteilung an das Mitglied und gilt nicht rück-wirkend.
Liegt die Veränderung des VPI unter 3 %, wird auf eine Anpas-sung verzichtet.
Dem Mitglied steht im Falle einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss The Factory innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung schriftlich zugehen.

§5 Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündi-gung hat schriftlich zu erfolgen.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag immer um weitere 4 Wochen. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Parteien erneut 4 Wochen zum jeweili-gen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündi-gung bleibt davon unberührt.

§6 Änderung der Mitgliedschaft
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist wäh-rend der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Vertragslauf-zeit beginnt dann neu.

Ein Downgrade auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der 6- bzw. 12 oder 24- monatigen Vertrags-laufzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (E-Mail oder Postweg) möglich.

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit The Factory und nur auf Personen möglich, die nicht bereits Mitglied bei The Factory sind oder waren. Dabei entsteht einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 €. Etwaige Rabatte verfallen mit Übertragung der Mitgliedschaft.

§7 Gesundheitliche Einschränkungen/ Krankheit/ Aus-fallzeiten/ Umzug/ Stilllegung
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat Dauer infolge von Krankheit, Schwangerschaft oder Auslands-einsatz kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen oder Arbeitgeber-Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung in gegenseitigem Einverständnis stillgelegt werden.

Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.

Der Antrag auf Stilllegung ist schriftlich innerhalb eines Mo-nats nach Beginn bzw. Kenntnis der Krankheit/ Sportunfähig-keit/ Einsatzes zu stellen. Bei einer dauerhaften Verhinderung, insbesondere aufgrund einer dauerhaften Erkrankung, die eine Nutzung endgültig ausschließt, ist das Mitglied zur außeror-dentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

Das Mitglied verpflichtet sich, eine gesundheitliche Ein-schränkung, welche das Mitglied bei der Nutzung der Einrich-tung gesundheitlich gefährden könnte, den Trainern des Stu-dios mitzuteilen.

The Factory räumt dem Mitglied eine Pausierung von max. 14 Tagen pro Jahr (gemessen/errechnet an Start und Ende des jeweiligen Vertrages) ein. Jede Pausierung des Vertrages wird bei Kündigung an das Ende der regulären Laufzeit sum-miert und angerechnet.

The Factory übernimmt keine Verantwortung für die gesund-heitliche Eignung des Mitglieds.

Bei Umzug in eine andere Stadt kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Mitgliedschaft darf jedoch nur dann gekündigt werden, wenn der neue Wohnort mehr als 30km von Crossfit Factory Fulda entfernt ist.

Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

Studenten sind für einen Studentenrabatt verpflichtet, unaufge-fordert eine Studienbescheinigung vorzulegen. Wenn eine Vorlage nicht (mehr) möglich ist, entfällt der Studentenrabatt mit sofortiger Wirkung.

§8 Kinderpolicy
Eltern haften für Ihre Kinder. Das Mitbringen von Kindern auf die Trainingsfläche (Gym, Open Gym, CrossFit-Bereich) ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Eltern haben dafür zu sorgen, dass Kinder nicht mit Trainingsgeräten in Berührung kommen. Kinder haben sich in dem für sie vorgesehenen Bereich in der Mini-Factory aufzuhalten. Nur nach ausdrückli-cher Erlaubnis eines verantwortlichen Mitarbeiters dürfen Kinder auf die Trainingsfläche.

Bei Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erzie-hungsberechtigten möglich. Die Zahlung kann nur über das Konto des Erziehungsberechtigten erfolgen.

§9 Sauna
Die Benutzung der Sauna ist aus hygienischen Gründen nur mit einem Handtuch mit einer Mindestgröße von 90x120 cm gestattet. Die Saunanutzung ist nicht im Vertrag enthalten. Sie kann mit einer Zusatzbuchung für 4,50 Euro pro Woche und einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gebucht werden. Zur Nutzung muss 2 Stunden vorher ein Slot in VirtuaGym ge-bucht werden, damit die Sauna entsprechend vorgeheizt wird.

§10 Handtuch-Service
Mitglieder haben die Möglichkeit, pro Trainingseinheit/Besuch bis zu drei Handtücher auszuleihen. Der Handtuch-Service umfasst ein Gym-Handtuch, ein Duschhandtuch sowie ein Saunahandtuch. Für die Nutzung des Handtuch-Services wird eine Gebühr von 3,50 € pro Woche erhoben.

§10 Café/Lounge/Essen
Im gesamten Gebäude besteht uneingeschränktes Rauchver-bot.
Mitgebrachte Getränke dürfen auf der Trainingsfläche nur in unzerbrechlichen Behältern konsumiert werden. Der Verzehr von Speisen ist ausschließlich im Bereich der Theke, des Cafés und im Loungebereich gestattet.

§11 Factory Facts / Hausordnung
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten erkennt das Mitglied die jeweils gültigen Factory Facts / Hausordnung an. Die Hausordnung wird in den Räumen von The Factory gut sicht-bar ausgehängt und kann jederzeit eingesehen werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, den Anweisungen der verantwort-lichen Mitarbeiter nachzukommen, sofern diese der Aufrecht-erhaltung eines sicheren, ordnungsgemäßen und respektvol-len Trainingsbetriebs dienen.
Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen Anweisungen können zunächst mit einer Abmahnung geahndet werden.
The Factory ist berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn:
1. das Mitglied trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen die Hausordnung verstößt oder
2. ein Verhalten zeigt, das andere Mitglieder oder Mit-arbeiter erheblich gefährdet oder grob respektlos behandelt.
In allen übrigen Fällen bleibt das Recht zur fristlosen Kündi-gung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Wir legen Wert auf höfliche Umgangsformen und ein respekt-volles Miteinander, sodass niemand durch das Verhalten anderer belästigt wird. Dies gilt für alle Mitarbeiter und Mit-glieder. In den Umkleiden ist die Privatsphäre zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenumkleiden sowie Sanitärbereiche ist einzuhalten. Bekleidung und sonstige mitgebrachte Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Umkleiden und Schließfächern zu verwahren. Bitte verlassen Sie die Umkleiden, Duschen und Toiletten so, wie sie diese auch vorfinden möchten.

Der Trainingsbereich ist mit Sportkleidung und sauberen Trainingsschuhe zu nutzen. Das Training ohne festes Schuh-werk ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet,

Höhere Gewalt
Wird es The Factory aus nicht zu vertretenden Gründen (höhere Gewalt) unmöglich, Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung.

§12 Haftung
The Factory haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von The Factory, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsge-hilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet The Factory nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet The Factory auch für einfache Fahrlässigkeit; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentli-cher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
Für vom Mitglied eingebrachte Wertgegenstände übernimmt The Factory keine Haftung, soweit nicht im Einzelfall eine gesonderte Verwahrung vereinbart wurde. Das Mitglied wird gebeten, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt in den Räum-lichkeiten zu belassen.
Die gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§13 Datenschutz/ Recht an Bild und Ton
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt aus-schließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
The Factory erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds nur, soweit dies zur Begründung, Durch-führung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforder-lich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist (z. B. Zahlungsdienst-leister, Inkasso) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

The Factory erfasst Datum, Uhrzeit und Mitglieds-ID beim Zutritt des Mitglieds und speichert diese Daten.

Das Mitglied hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, sowie auf Übertragbarkeit seiner gespeicherten Daten. Entsprechende Anfragen können schriftlich an The Factory gerichtet werden.

Die Anfertigung und Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen von Mitgliedern zu Werbe- oder Öffentlichkeitszwecken er-folgt ausschließlich auf Basis einer freiwilligen, gesonderten und jederzeit widerruflichen Einwilligungserklärung.
Die Zustimmung hierzu ist nicht Voraussetzung für die Mit-gliedschaft.

§14 Sonstiges
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Anschrifts- und Namensän-derung mitzuteilen.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertra-ges bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Eine strengere Schriftform ist nicht erforderlich.

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mitglied nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von The Factory anerkannt wurde.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§15 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsab-schluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

Fulda, Januar 2026